§ 1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Softwarelizenzen und sonstige Dienstleistungen durch GridPlanner e.K., gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.

1.2 Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von GridPlanner nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine Zustimmung zu werten.

1.3 Der Käufer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Preise auf der Website oder im Druck abgebildet sind freibleibend.

2.2 Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 § 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Für Softwarelösungen auf Abonnementbasis sind Rechnungen am 5. Tag des Monats fällig und sind monatlich zahlbar im voraus. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, gilt dies als Kündigung des Abonnements durch den Kunden, und GridPlanner wird die Lizens entziehen.

3.2 Für Dienstleistungen wie das Erstellen von Beschaffungsplänen sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tage nach Lieferdatum fällig.

3.3 Skonto wird nicht angeboten.

3.4 Die Abonnementpreise können sich ändern. Jegliche Änderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten an die Kunden bekannt gegeben.

 § 4 Eigentum und Urheberrecht (Softwarelizenz)

4.1 Bei Verkauf von Softwarelizenzen erhält der Kunde das Nutzungsrecht von der Software, die Software verbleibt jedoch das Eigentum von GridPlanner e.K.

4.2 Die Software ist urheberrechtlich geschützt.

§ 5 Vertragskündigung (Softwarelizenz)

5.1 Der Kunde kann bis Ende des Monats den Vertrag kündigen.

5.2 GridPlanner e.K. kann mit sofortiger Wirkung ein Vertrag kündigen, falls die Zahlungs- oder Lizenzbedingungen von dem Kunden verletzt werden.

5.3 Nähert sich ein Produkt dem Ende seines Lebenszyklus, kann GridPlanner e.K. den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.

§ 6 Mitwirkungsplichten des Kunden (Softwarelizenz)

6.1 Die Software wird Vorort installiert auf Pc’s die von den Kunde bereitgestellt und gewartet werden.

6.2 Datenexport aus dem Unternehmenssystem wird von dem Kunden außerhalb der Software-Lösung ausgeführt. GridPlanner ist dadurch nicht verantwortlich für die Qualität von diesen Daten und haftet nicht für Fehler, die zu diesen Daten zurückzuführen sind.

6.3 Daten, die von der Softwarelösung generiert werden, gehören dem Kunden.

6.4 Nach Vertragsende ist der Kunde verantwortlich für die Deinstallation der Software.

§ 7 Gewährleistung (Software – kostenpflichtige Versionen)

7.1 GridPlanner gewährleistet, dass die überlassene Software die in dem Benutzerhandbuch genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Benutzerhandbuch abweichen und nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von GridPlanner gelieferten Systemteilen zurückzuführen sind.

7.2 Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu beschreiben. 
I. ü. gilt §§ 377 HGB. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im Rechtssinne dar. Programmfehler werden von GridPlanner innerhalb einer angemessener Frist unentgeltlich beseitigt.

7.3 Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag wieder auf.

7.4 Haftungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf der für die Gewährleistungsansprüche geltenden Verjährungsfrist von 12 Monaten.

§ 8 Geheimhaltung (Dienstleistung)

8.1 GridPlanner ist verpflichtet, alle von einem Kunden im Zusammenhang mit einer Bestellung eines Beschaffungsplans gelieferten Daten vertraulich zu behandeln. 

§ 9 Support

9.1 GridPlanner bietet innerhalb der Geschäftszeiten, Werktags von 09.00 bis 17:00 Uhr Nutzersupport. Dieser is via E-Mail support@gridplanner.de verfügbar.

§ 10 Haftung

10.1 GridPlanner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch GridPlanner oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GridPlanner beruhen.

10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet GridPlanner für kostenplichtige Software, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  / Änderungsvorbehalt

11.1 GridPlanner ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird GridPlanner den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis GridPlanner gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmung

12.1 Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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